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   SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03   

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https://dejure.org/2007,17146
SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03 (https://dejure.org/2007,17146)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.06.2007 - S 8 U 4640/03 (https://dejure.org/2007,17146)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - S 8 U 4640/03 (https://dejure.org/2007,17146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 105 Abs 1 SGB 10, Anl 1 Nr 4104 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Nachweis - Beweiserleichterung - keine Beweisnot - fehlende Aufklärung - verweigerte Obduktion - Bronchialkarzinom - Asbest-Expositionszeit unter 25-Faserjahren - Nichtvorliegen einer Minimal-Asbestose - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit zweier Leistungsträger über einen Erstattungsanspruch gemäß § 105 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X ; Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit; Ursachenzusammenhang zwischen einer berufsbedingten Asbestbelastung und einem Bronchialkarzinom; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03

    Leistungspflicht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tötung einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03
    Den Tatsachengerichten bleibt es zwar im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
  • LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03
    Für die Anerkennung einer BK ist Voraussetzung, dass die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BGS SozR 3 2200 § 551 Nr. 16, HLSG, Urt. v. 3.11.2004, Az. L 3 U 1613/97).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.1998 - L 8 U 93/97

    Beweisnotstand - Beweisvereitelung - Beweiswürdigung - Beweismaßstab -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03
    Den Tatsachengerichten bleibt es zwar im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
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